Steuerfreie Dividenden – (M)eine Sichtweise

Steuerfreie Dividende

Im Normalfall, wenn eine Aktiengesellschaft einen Teil ihrer Gewinne an Aktionäre ausschüttet, muss diese Dividende mit der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer versteuert werden.

Doch ab und zu hört man auch etwas von steuerfreien Dividenden. Auf den ersten Blick, hört sich das zu gut um Wahr zu sein an. Besonders wir Deutschen, die auf Steuersparen konditioniert sind, kriegen bei diesen Zeilen sicherlich einen erhöhten Herzschlag. Beim längeren Nachdenken kommen aber dann vielleicht doch Zweifel und man fragt sich: Kann das stimmen? Wo ist der Haken?

Um es vorweg zu nehmen, es gibt für die meisten Anleger natürlich einen Haken. Doch dieser wird kleiner, je länger der Anlagehorizont wird. In diesem Beitrag möchte ich euch erklären, wie diese steuerfreien Dividenden zustande kommen, welche Vor- und Nachteile sie haben und für wen sie besonders interessant sind.

Was sind steuerfreie Dividenden wirklich?

Wenn man es streng nimmt, handelt es sich bei der Ausschüttung nicht um eine Dividende, sondern um eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto gemäß §27 KStG (Körperschaftssteuergesetz). Steuerlich gesehen handelt es sich hierbei um die Rückzahlung einer zuvor bilanziell erfassten Einlage an die Anteilseigner. Eine solche Rückzahlung ist somit keine Einnahme und muss daher vom Anteilseigner weder mit der Kapitalertragsteuer noch mit der Einkommenssteuer versteuert werden.

Sind steuerfreie Dividenden wirklich steuerfrei?

Hier gibt es eine eindeutige Antwort, nämlich „kommt drauf an“. Wenn ihr eure Aktien vor 2009 im Bestand hattet, sind die Dividenden des Unternehmens, solange sie aus dem Einlagentopf bezahlt werden, zu 100% steuerfrei. Das ist die einzige uneingeschränkte Steuerfreiheit.

Habt ihr die Aktien ab 2009 im Bestand, so wird die Dividende zwar auch steuerfrei ausbezahlt, allerdings verändert sich euer Einstandskurs um den Dividendenwert nach unten. Wenn ihr also z.B. Freenet für 20 Euro gekauft und kurz darauf eine Dividende in höhe von 1,65 € erhalten habt, dann verändert sich der Einstandskurs von 20 € auf 18,35 €. Damit einhergehend erhöht sich das Steueraufkommen beim Verkauf der Aktie. Wenn man nun ein Jahr später kurz vor einer weiteren Dividendenzahlung die Freenet-Aktie wieder abstoßen möchte und zu einem Kurs von 25 € verkauft, so wird die Berechnung für die Kapitalertragsteuer folgende Rechnung zur Grunde gelegt: Verkaufskurs – Einstandskurs / oder in Zahlen: 25 – 18,35 € pro Aktie. Obwohl man die Aktie also für 20 Euro gekauft hat, muss man sie so versteuern, als wenn man sie für 18,35 € erworben hätte. Während der reale Gewinn bei 5 € vor Steuern beträgt, muss man 6,65 € pro Aktie mit der Kapitalertragsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer versteuern.

Für den Fall, wenn man die Aktie nach 2008 gekauft hat, ist die steuerfreie Dividende also eher eine Steuerstundung. Denn die Versteuerung wird einfach in die Zukunft, nämlich auf den Zeitpunkt der Aktienveräußerung, verschoben.

Und was passiert nun, wenn man die Aktie nicht veräußern wird? Dann bleiben die Dividenden ebenfalls steuerfrei. Aber dieses Konstrukt ist ein sehr theoretisches. Denn selbst wenn ich zu meiner Lebzeit diese Aktien nicht veräußere, so macht es sehr wahrscheinlich einer meiner Erben oder deren Erben. Das Finanzamt holt sich also zur Not die Steuer nach dem Tod von den Erben.

Mit Steuerstundung zu mehr Rendite

Gibt es also keine Vorteile für die Anleger, die nach 2008 solche Aktien gekauft hatten? Wie ich oben bereits erwähnte, ist in diesem Fall die „Steuerfreiheit“ eher eine „Steuerstundung“. Die Steuerstundung hat aber ebenfalls große Vorteile. Diese hat nämlich einen eingebauten Zinseszinseffekt. Was ich damit meine, erkläre ich euch jetzt.

Wenn man eine normale Dividende erhält, zahlt man darauf 25 % Kapitalertragsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer. Im Folgenden werde ich der Einfachheit halber mit 25 % Versteuerung rechnen. Wenn man nun z.B. von der Deutsche Post AG 1.000 Aktien im Depotbestand hat, die man 2009 erworben hatte und nun 10 Jahre im Bestand hält, ergäbe es folgende Zahlen: In der Zeit hat man pro Jahr 0,70 € an Dividende kassiert. Auch hier gehen wir zu vereinfachungszwecken von jährlich gleichen Dividendenzahlungen aus.

Da die Deutsche Post AG steuerfreie Dividenden ausschüttet, musste man in den 10 Jahren keine Kapitalertragsteuer abführen. Man kassierte also pro Jahr 700 € (1.000 Aktien x 0,70 € Dividende). Die ausgezahlte Dividende investierte man wiederum in andere Aktien.

Nach der zehnten Dividendenauszahlung will man nun die Aktien wieder abstoßen. Wie oben bereits aufgeführt, muss man zum Verkaufszeitpunkt also die Steuern für die „steuerfreien“ Dividenden der letzten zehn Jahre nachträglich zahlen. Man führt also zusätzlich zu den erzielten Kursgewinnen auch für die 7.000 € Dividendenauszahlungen die Kapitalertragsteuer ab. Somit behält die Depotbank zusätzlich 1.750 € (25 % von 7.000 €) ein und führt sie ans Finanzamt ab. Was auf den ersten Blick wie ein Nullsummenspielt aussieht, kann auf den zweiten Blick eben doch einen Vorteil darstellen.

Während man bei einem sofortigen Steuerabzug pro Jahr lediglich 525 € (700 € Dividende – 25 % Kapitalertragsteuer) für Reinvestitionen zur Verfügung hatte, konnte man bei einer steuerfreien Dividende die vollen 700 € pro Jahr reinvestieren.

Welcher Unterschied kommt nun nach zehn Jahren dabei heraus? Wenn man 10 Jahre lang jedes Jahr 525 € zu durchschnittlich 7 % anlegt (der Dax macht im Durchschnitt knapp unter 8% jährliche Rendite, der Performanceindex des Dow Jones sogar 10 %), kommt am Ende ein Betrag in Höhe von 7.761,39 € heraus, wobei 2.511,39 € die aufgelaufenen Zinsen bzw. den Kursgewinn darstellen. Zieht man davon noch die Kapitalertragsteuer ab, bleibt am Ende ein Nettobetrag von 7133,54 €.

Wenn man nun aber 700 € pro Jahr reinvestiert, kommt ein Betrag in Höhe von 10.348,52 € unter dem Strich heraus, was einen Kurs- bzw. Zinszuwachs von 3.348,52 € bedeutet. Nach Steuerabzug bleibt noch ein Betrag in Höhe von 9511,39 €. Somit hat die „steuerfreie“ Dividende einen Mehrertrag von ca. 2.377,85 € erwirtschaftet. Jetzt darf man allerdings nicht vergessen von diesem Mehrertrag die Steuerstundung in Höhe von 1750 € herauszurechnen. Dazu habe ich ja weiter oben bereits etwas geschrieben. Somit kommt man am Ende auf einen Nettomehrerlös von 627,85 € gegenüber der normal besteuerten Dividende.

Die Rechnung ist zugegebenermaßen stark vereinfacht, aber ich denke, dass sie im Großen und Ganzen gut hinkommt.

Nachteil der steuerfreien Dividenden

Es gibt natürlich nicht nur Vorteile, sondern auch einen nicht zu unterschätzenden Nachteil. In der obigen Rechnung habe ich, wie bereits geschildert, alles sehr einfach dargestellt. Ich habe z.B. auch den Sparer-Pauschbetrag komplett außen vor gelassen. Dieser spielt bei den „steuerfreien“ Dividenden aber unter Umständen eine wesentliche Rolle.

Um das zu verstehen, muss man zunächst aber wissen, was der Sparer-Pauschbetrag ist und wie er funktioniert. Ich versuche das kurz und knapp zu machen. Jeder Steuerpflichtige erhält jedes Jahr einen Freibetrag für Kapitalerträge, die steuerfrei bleiben. Bei Ledigen sind das momentan 801 € und bei zusammenveranlagten Verheirateten sind es 1.602 €. Darüber hinaus kann man diesen Pauschbetrag auch auf mehrere Banken mittels eines Freistellungsauftrags aufteilen, um die Kapitalerträge in den einzelnen Banken besser steuerfrei erfassen zu können. Alle Erträge darüber hinaus müssen mit der Kapitalertragsteuer besteuert werden. Das ist wirklich alles sehr einfach dargestellt, sollte jedoch für diesen Zweck ausreichen.

Besonders wenn das eigene Depot eher eine mittlere Größe aufweist und die Dividendenzahlungen sowieso schon durch den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei wäre, kann die „steuerfreie“ Dividende einen großen Nachteil darstellen. Nimmt man die oberen Zahlenbeispiele, in denen man 700 € jährliche Dividende erhält, so wäre dieser Betrag jedes Jahr steuerfrei ausbezahlt worden, sofern man keine weiteren signifikanten Kapitalerträge hätte und den Freistellungsauftrag optimal eingerichtet hätte.

Nach den kolportierten zehn Jahren Haltedauer hätte man bei der „steuerfreien“ Dividende zusätzlich einmalig ein Steueraufkommen in Höhe von 1750 € (25 % auf 7000 Dividendeneinnahmen) gehabt. Geht man nun davon aus, dass man in den zehn Jahren auch Kursgewinne eingefahren hätte und der Sparer-Pauschbetrag wahrscheinlich gänzlich schon darauf aufgewendet werden würde, so entstünde ein glasklarer Steuernachteil in Höhe der 1750 €. Diesen Nachteil hätte man bei normaler Dividende nicht gehabt, da der jährliche Sparer-Pauschbetrag bei der jährlichen Dividende die Versteuerung neutralisiert hätte.

Fairerweise muss man aber dazu auch sagen, dass dieser Nachteil nur einen kleinen Wirkungsradius hat. Sobald der Sparer-Pauschbetrag durch andere Kapitalerträge aufgebraucht wird bzw. werden könnte, ist dieser Nachteil neutralisiert. Auch wenn das Steueraufkommen inklusive der Nachbesteuerung aufgrund der Steuerstundung der Dividenden bei der Veräußerung der Aktien so gering ist, dass der Sparer-Pauschbetrag davon nicht gänzlich aufgezehrt wird und auch die restlichen Kapitalerträge die Grenzen des Pauschbetrags nicht ausreizen, gibt es diesen Nachteil ebenfalls faktisch nicht.

Unternehmen, die „steuerfreie Dividenden“ ausschütten

Leider kann man nicht schon von vorneherein sagen, dass das Unternehmen X eine steuerfreie Dividende ausschüttet und dieses auch in der Zukunft ausschütten wird. Es gibt sicherlich eine Handvoll Unternehmen, die regelmäßig und durchaus schon lange diese Art der Ausschüttung wählen, so z.B. Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG oder die oben erwähnte Freenet AG. Aber niemand kann sagen, ob es im nächsten Jahr genau so sein wird. Daher lässt sich keine zukunftsgerichtete Liste mit den steuerfreien Dividenden erstellen. Uns bleibt also lediglich der Blick in die Vergangenheit. In 2018 gab es laut boersengefluester.de 37 solcher Unternehmen. Wenn man sich die Branchen ansieht, wird man feststellen, dass besonders die Telekommunikations- und Immobilienbranche gerne aus dem Einlagenkonto ausschüttet. Aber schaut es euch ruhig selbst an.

Steuerfreie Dividende
Quelle: boersengefluester.de

Fazit

Die Idee zu diesem Artikel ist mir gekommen, als ich diverse Beiträge über steuerfreie Dividenden las. Ich fand sie allesamt sehr einseitig verfasst. Entweder war man quasi euphorisch wegen der „Steuerersparnis“ oder man machte diese Ausschüttungsart nieder wegen der offensichtlichen Unwahrheit des Wortes „steuerfrei“. Ein neutraler Beitrag ist mir leider nicht untergekommen, dafür aber viele Halbwahrheiten. Und genau hier wollte ich ansetzen und einen neutralen Artikel mit den Vor- und Nachteilen der „steuerfreien“ Dividende verfassen. Ob mir das letztlich gelungen ist, müsst ihr mir sagen.

Ich habe mit Freenet AG einen Wert im Depot, der die steuerfreie Dividende schon seit vielen Jahren ausschüttet. Ich habe sie jedoch seinerzeit nicht wegen dieser Dividendenart gekauft. Da ich jedoch zu der Zeit mein Portfolio vom kurzfristigen Handel auf langfristiges Anlegen umstellte, war mir klar, dass die Steuerstundung mir in die Karten spielen wird. Und da ich mittlerweile nicht vorhabe diese Aktie jemals in meinem Leben zu verkaufen, werde ich sicherlich Nutznießer dieser Besteuerung sein.

Ich bin mir aber bewusst, dass es keine eierlegende Wollmilchsau ist und die steuerfreie Dividende auch Nachteile hat, die ich oben erwähnt hatte. Daher sollte man sich vor dem Erwerb darüber klar sein, welches Volumen man erwerben will und wie lange man den jeweiligen Wert vor hat zu halten. Wenn die Parameter zusammenpassen, spricht nichts dagegen sich in solche Werte einzukaufen. Letztendlich sollte man eher seine Aktienauswahl an dem Unternehmen ausrichten und nicht an der Art der Ausschüttung.


Welche Meinung habt ihr zu steuerfreien Dividenden? Ihr könnt sie gerne in die Kommentare schreiben.

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7 Kommentare

  1. Sehr interessanter Artikel.
    Eine Frage bleibt dabei für mich offen. Wenn ich solch eine Aktie lange genug halte und die Dividende immer aus dem steuerlichen Einlagenkonto bezahlt wird, fällt mein rechnerischer Einstandskurs ja irgendwann unter Null. Wie wirkt sich das dann auf die Berechnung der Kapitalertragssteuer bei einem Verkauf aus?

    Danke und Grüße

    Holger

    • Hallo Holger,
      ich hatte sowas zwar noch nicht, aber ich denke, dass es rechnerisch so abläuft:
      Nehmen wir an, der Kaufkurs war 20 Euro pro Aktie. Nach 15 Jahren willst du nun für 50 Euro verkaufen. Der Einstandskurs ist durch die steuerfreie Dividende auf -5 Euro gefallen. Also läge nach meiner Einschätzung der zu versteuernde Betrag bei 55 Euro pro Aktie. Also 25 % von 55 Euro Kapitalertragsteuer.

      Schöne Grüße
      Eduard

    • Guten Morgen,

      Da nach einer Dividendenzahlung der Kurs um die Dividene reduziert ist, kaufen ggf. weitere Anleger die Aktie. Bis zu nächsten Ausschüttung wird der Kurs der Aktie sehr wahrscheinlich leicht steigen. Somit sollte der Kurs der Aktie nicht auf Null sinken. Das wäre fatal, da dann das Unternehmen faktisch einen Börsenwert von Null aufweisen würde, was einer Liquidierung gleich kommt.
      Wenn der Einstandskurs auf Null sinkt und die Aktie Null Euro wert ist, sollte gar keine Steuer fällig werden, da keine Differenz zwischen Einstandskurs und aktuellem Verkaufkurs gebildet werden kann. Dann sind ggf. nur die ausgezahlten Dividenden steuerpflichtig

      • Hallo Thorsten,
        du verwechselst hier zwei Sachen miteinander, nämlich den Kurswert und den Einstandskurs. Nur weil der Einstandskurs (=Kaufkurs) sinkt, verändert sich doch nicht der Unternehmenswert. Es verschiebt sich lediglich der (rechnerisch) zu versteuernde Gewinn, wenn man die Aktie verkauft.

        Schöne Grüße
        Eduard

  2. Hallo,
    ich sehe in dem Besteuerungsmodell der sogenannten „Steuerfreien Dividende“ Nachteile für Kleinanleger.
    Hier meine diesbezügliche Mail an das Bundesministeriums für Finanzen:
    „Sehr geehrte Damen und Herren,

    den Sparerfreibetrag von 801 € kann man in Zeiten der Nullzinspolitik nur noch z.Bsp. mit Aktienanlagen in Anspruch zu nehmen.

    Pech nur, wenn man in Unternehmen investiert hat, die eine steuerfreie Dividende zahlen. Durch die Reduzierung des Einstandskurses ist die Dividende erst einmal steuerfrei, so daß ich den Steuerfreibetrag nicht einsetzen kann. Dieser Verfällt, da nicht in Anspruch genommene Beträge nicht in das nächste Jahr übertragen.
    Dafür fällt dann später bei Verkauf der Aktie unter der Voraussetzung, daß der Kurs nicht abgesackt ist, Steuer an, da der Freibetrag nicht reicht.

    Ich halte diese Verfahrensweise speziell für Kleinanleger ungerecht. Man wird um die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags gebracht.

    Die steuerfreie Dividende ist durch die praktizierte spätere Veranlagung doch nicht steuerfrei, sondern als Kapitalertrag zu versteuern. Und müssen Gewinne nicht ohnehin in dem Jahr versteuert werden, in dem sie anfallen?
    Eine andere Möglichkeit wäre, daß nicht in Anspruch genommene Freibeträge bis zur Höhe der Dividende vorgetragen werden.

    Ich bitte um eine Information.

    Mit freundlichen Grüßen“
    Das die Antwort:
    „Sehr geehrter Herr …,

    zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 12. Juni 2019 gebe ich Ihnen gern die folgenden Informationen: Die Regelungen zur Abgeltungsteuer waren im Gesetz zur Unternehmensteuerreform 2008 (vgl. Bundestags-Drucksache 16/4841 vom 27. März 2007) enthalten: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/048/1604841.pdf

    Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wurde der Werbungskostenabzug pauschaliert durch den sogenannten Sparer-Pauschbetrag, in dem der Sparer-Freibetrag und der Werbungskosten-Pauschbetrag aufgegangen sind. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt bei Ledigen 801 Euro und bei Verheirateten / eingetragenen Lebenspartnern 1.602 Euro. Damit sind alle Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgegolten. Ein Ansatz der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen. Der Sparer-Pauschbetrag wird hierbei bereits unterjährig durch Beibehaltung des Freistellungsverfahrens gewährt.

    Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuergesetz, der die Steuerbemessungsgrundlage, bezogen auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum, ändert. Lediglich § 10d des Einkommensteuergesetzes (EStG) erlaubt, dass der nicht ausgeglichene Verlust aus einem Veranlagungszeitraum im vorangegangenen Veranlagungszeitraum als Verlustrücktrag oder in einem der folgenden Veranlagungszeiträume als Verlustvortrag abgezogen wird:
    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

    Eine Änderung des Sparerpauschbetrags könnte nur mit einer Änderung der Abgeltungsteuer erfolgen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass zunächst der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert sein muss. Erst dann wird die Bundesregierung Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer treffen.

    Nachrichtlich:
    Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html

    Freundliche Grüße
    Im Auftrag“
    Auf mein wahres Anliegen wurde nicht eingegangen. Oder liege ich mit meiner Einschätzung falsch?

    Beste Grüße
    Rolf

    • Hallo Rolf,
      du sprichst ein Thema an, dass ich so noch gar nicht auf dem Schirm hatte. Ich denke deine Gedankengänge sind richtig und benachteiligen diejenigen, die „nur“ Einnahmen maximal in Höhe des Sparer-Pauschbetrags haben. Da hast du vollkommen recht. Da meine jährlichen Dividendeneinnahmen deutlich mehr als die Freigrenze sind, spielt es für mich aber keine Rolle. Danke für deine Gedanken!

      Schöne Grüße
      Eduard

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